December 28, 1962
Teil I
- Bundesgesetz vom 19. Dezember 1962, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1958 neuerlich abgeändert wird.
- Bundesgesetz vom 19. Dezember 1962, mit dem das Gewerbliche Selbständigen-Pensionsversicherungsgesetz abgeändert wird (6. Novelle zum Gewerblichen Selbständigen-Pensionsversicherungsgesetz).
- Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 17. Dezember 1962, womit der Beschluß Nr. 8/1962 des Gemeinsamen Rates über Anwendung des Beschlusses Nr. 15/1962 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland (BGBl. Nr. 193/1961, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 332/1962), verlautbart wird.
- Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 17. Dezember 1962, womit der Beschluß Nr. 16/1962 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über Abänderung des Artikels 3 Absatz 2 des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (BGBl. Nr. 100/1960, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 330/1962) (Durchführung der Beschleunigung des Zollabbau-Zeitplanes durch Österreich) verlautbart wird.
- Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 17. Dezember 1962, womit der Beschluß Nr. 9/1962 des Gemeinsamen Rates über Anwendung des Beschlusses Nr. 11/1962 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland (BGBl. Nr. 193/1961, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 333/1962), verlautbart wird.
- Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 17. Dezember 1962, womit der Beschluß Nr. 15/1962 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über die Verlängerung zeitlich begrenzter Ursprungskriterien des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (BGBl. Nr. 100/1960, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 329/1962) verlautbart wird.
- Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 17. Dezember 1962, womit der Beschluß Nr. 10/1962 des Gemeinsamen Rates über Anwendung des Beschlusses Nr. 16/1962 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation (Durchführung der Beschleunigung des Zollabbau-Zeitplanes durch Österreich), gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland (BGBl. Nr. 193/1961, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 334/1962), verlautbart wird.
- Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 17. Dezember 1962, womit der Beschluß Nr. 7/1962 des Gemeinsamen Rates über Anwendung des Beschlusses Nr. 14/1962 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland (BGBl. Nr. 193/1961, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 298/1962), verlautbart wird.
- Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 17. Dezember 1962, womit der Beschluß Nr. 14/1962 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über die Ausstellung von Ursprungszeugnissen in einem anderen Mitgliedstaat als dem Erzeugerland, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (BGBl. Nr. 100/1960, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 297/1962), verlautbart wird.
- Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 10. Dezember 1962, betreffend die Aufhebung von Bestimmungen der Geschäftsordnung für das Patentamt.
- Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft vom 6. Dezember 1962, mit der die Amateurfunkverordnung abgeändert und ergänzt wird.
- Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft vom 4. Dezember 1962, womit die im § 25 Abs. 4 der Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft vom 21. Dezember 1960 über die Sicherung und Benützung schienengleicher Eisenbahnübergänge (Eisenbahn-Kreuzungsverordnung 1961), BGBl. Nr. 2/1961, bestimmte Frist erstreckt wird.
- Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 13. Dezember 1962, womit die Österreichische Arzneitaxe 1962, BGBl. Nr. 128, neuerlich abgeändert wird (2. Änderung der Arzneitaxe).
- ZOLLABKOMMEN ÜBER ERLEICHTERUNGEN FÜR DIE EINFUHR VON WAREN, DIE AUF AUSSTELLUNGEN, MESSEN, KONGRESSEN ODER ÄHNLICHEN VERANSTALTUNGEN AUSGESTELLT ODER VERWENDET WERDEN SOLLEN.
- ABKOMMEN zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Französischen Republik betreffend die Übernahme von Personen an der Grenze.
Bundesgesetze (BG), Bundesverfassungsgesetze (BVG)
Kundmachung (K)
Verordnung (V)
Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)