June 20, 1967
Teil I
- Bundesgesetz vom 19. Mai 1967 über die Haftung der Organe der Gebietskörperschaften und der sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts für Schäden, die sie dem Rechtsträger in Vollziehung der Gesetze unmittelbar zugefügt haben (Organhaftpflichtgesetz)
- Bundesgesetz vom 19. Mai 1967 über den Verzicht auf Ersatzforderungen des Bundes gegenüber Bundesorganen
- Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 2. Juni 1967, betreffend die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Verbreitung und des Vertriebes von unzüchtigen Veröffentlichungen vom 12. September 1923 in der Fassung des Abänderungsprotokolls vom 12. November 1947
- Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 30. Mai 1967 über die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Internationalen Abkommens, betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen vom 4. Mai 1910, in der Fassung des Abänderungsprotokolls vom 4. Mai 1949
- Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 23. Mai 1967 betreffend die Annahme der Vereinbarung vom 17. Dezember 1962 über die Anwendung des Europäischen Übereinkommens über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit durch Frankreich
- Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 30. Mai 1967, betreffend den Beitritt Japans zum Übereinkommen vom 14. Dezember 1960 über die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
- Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 13. Mai 1967 betreffend den Geltungsbereich der drei am 20. April 1921 zu Barcelona abgeschlossenen Übereinkommen (Übereinkommen und Statut über die Freiheit des Durchgangsverkehrs, Übereinkommen und Statut über das Regime der schiffbaren Wasserwege von internationaler Bedeutung sowie Zusatzprotokoll zu dem Übereinkommen über das Regime der schiffbaren Wasserwege von internationaler Bedeutung)
- Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über den Zugang zur Kirche St. Ponkratzen
- Beschluß der Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) betreffend Verfahrensvorschriften zur Anwendung des Artikels XXIII
- ABKOMMEN zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
- DRITTE NIEDERSCHRIFT (PROCES-VERBAL) BETREFFEND DIE VERLÄNGERUNG DER DEKLARATION ÜBER DEN PROVISORISCHEN BEITRITT ARGENTINIENS ZUM ALLGEMEINEN ZOLL- UND HANDELSABKOMMEN (GATT)
- Beschluß der Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) betreffend die Verlängerung der im Artikel XX lit. j) des Allgemeinen Abkommens vorgesehenen Frist
Bundesgesetze (BG), Bundesverfassungsgesetze (BVG)
Kundmachung (K)
Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)