February 04, 2016
Teil III
- Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Aufhebung des Staatsvertrages zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Monaco vom 31. März 1922, durch den der österreichisch-ungarisch-monegassische Auslieferungsvertrag vom 22. Februar 1886 zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Monaco wirksam gemacht wird
- Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen
- Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M287 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten
- Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M292 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von beschädigten Lithium-Batterien, die unter den gemäß Sondervorschrift 376 von der zuständigen Behörde genehmigten Bedingungen befördert werden
- Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Straßenverkehr
Kundmachung (K)
Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)