Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der Änderung des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen gemäß Beschluss II/14 vom 27. Februar 2001

23. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der Änderung des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen gemäß Beschluss II/14 vom 27. Februar 2001

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Frankreich am 16. Jänner 2024 die Änderung des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen gemäß Beschluss II/14 vom 27. Februar 2001 (BGBl. III Nr. 241/2014, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 148/2017, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 23/2023) genehmigt.Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Frankreich am 16. Jänner 2024 die Änderung des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen gemäß Beschluss II/14 vom 27. Februar 2001 Bundesgesetzblatt...

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