Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Strafrechtsübereinkommens über Korruption

35. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Strafrechtsübereinkommens über Korruption

Laut Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Belarus am 18. Jänner 2024 das Strafrechtsübereinkommen über Korruption (BGBl. III Nr. 1/2014, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 173/2023) gekündigt. Die Kündigung wird mit 1. Mai 2024 wirksam.Laut Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Belarus am 18. Jänner 2024 das Strafrechtsübereinkommen über Korruption Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 1 aus 2014,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 173 aus 2023,) gekündigt. Die Kündigung wird mit 1. Mai 2024 wirksam.

Weiteren Mitteilungen der Generalsekretärin zufolge haben folgende weitere Staaten ihre Vorbehalte in Übereinstimmung mit Art. 38 Abs. 2 des Übereinkommens für einen weiteren Zeitabschnitt von drei Jahren erneuert:Weiteren Mitteilungen der Generalsekretärin zufolge haben folgende weitere Staaten ihre Vorbehalte in Übereinstimmung mit Artikel 38, Absatz 2, des Übereinkommens für einen weiteren Zeitabschnitt von...

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