Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Zivilrechtsübereinkommens über Korruption

34. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Zivilrechtsübereinkommens über Korruption

Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Belarus am 18. Jänner 2024 das Zivilrechtsübereinkommen über Korruption (BGBl. III Nr. 155/2006, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 86/2013) gekündigt. Die Kündigung wird am 1. Mai 2024 wirksam.Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Belarus am 18. Jänner 2024 das Zivilrechtsübereinkommen über Korruption Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 155 aus 2006,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 86 aus 2013,) gekündigt. Die Kündigung wird am 1. Mai 2024 wirksam.

Weiters hat die Ukraine am 19. April 2022 eine Erklärung hinsichtlich der Unmöglichkeit der vollen Erfüllung ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen aufgrund der...

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