Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

40. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wurden folgende weitere Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BGBl. III Nr. 155/2008, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 105/2016, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 135/2023) hinterlegt:Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wurden folgende weitere Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 155 aus 2008,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 105 aus 2016,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 135 aus 2023,) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde zum Übereinkommen: Datum der Hinterlegung derBeitrittsurkunde zum Fakultativprotokoll:
Kamerun 28. September 2023
Liechtenstein1 18. Dezember 2023
Südsudan 5. Februar 2024 5. Februar 2024

Edtstadler

1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in...

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