Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen

17. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Dänemark1 am 22. Jänner 2015 nachstehende Erklärung bezüglich Art. 24 des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen (BGBl. Nr. 41/1969, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 227/2014) abgegeben:

?In Dänemark bezeichnet der Ausdruck ?Justizbehörden” die Gerichte, die unabhängige Polizei-Beschwerdestelle...

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