Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Vertrages über die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen

111. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Vertrages über die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen

Nach Mitteilungen der Regierungen der Vereinigten Staaten, des Vereinigten Königreiches und der Russischen Föderation haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen (BGBl. Nr. 258/1970, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 558/1996) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:
Angola 14. Oktober 1996
Brasilien 18. September 1998
Kuba 4. November 2002
Dschibuti 16. Oktober 1996
Oman 23. Jänner 1997
Timor-Leste 5. Mai 2003

Anlässlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde hat Kuba eine Erklärung abgegeben, welche hier auszugsweise wiedergegeben wird:

?Mit dem Beitritt zum Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen erklärt die Regierung der Republik Kuba, dass sich derzeit auf dem Territorium der Republik in der Provinz Guantanamo eine Marinebasis der Vereinigten Staaten befindet. Bezüglich dieses Teiles des kubanischen Territoriums erfüllt der Kubanische Staat auf Grund der ungesetzlichen Okkupation des Territoriums durch die Vereinigten Staaten die ihm entsprechende Jurisdiktion nicht.

Folglich übernimmt die Regierung der Republik Kuba gemäß diesem Vertrag keine Verantwortung für das genannte Territorium, da es über keine Informationen hinsichtlich der Aufstellung, des Vorhandenseins, der Aufbewahrung oder der...

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