Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über Inhalt und Gliederung der versicherungsmathematischen Grundlagen (Lebensversicherung Versicherungsmathematische Grundlagen-Verordnung ? LV-VMGV)

296. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über Inhalt und Gliederung der versicherungsmathematischen Grundlagen (Lebensversicherung Versicherungsmathematische Grundlagen-Verordnung ? LV-VMGV) Auf Grund des § 92 Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes 2016 ? VAG 2016, BGBl. I Nr. 34/2015, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 112/2015, wird verordnet:

Form der Übermittlung

§ 1. (1) Die für die Erstellung der Tarife und die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen verwendeten versicherungsmathematischen Grundlagen für die Lebensversicherung gemäß Z 19 bis 22 der Anlage A zum VAG 2016 sind der FMA in standardisierter Form mit dem Dokument ?Versicherungsmathematische Grundlagen? gemäß § 2 und mit dem Formular gemäß § 3 auf elektronischem Wege zu übermitteln.

(2) Das Dokument und das Formular gemäß Abs. 1 sind der FMA für jeden Tarif gesondert zu übermitteln.

Inhalt und Gliederung des Dokuments ?Versicherungsmathematische Grundlagen?

§ 2. (1) Das Dokument hat ein Titelblatt zu beinhalten, das mit ?Versicherungsmathematische Grundlagen? überschrieben ist. Weiters haben aus dem Titelblatt folgende Daten hervorzugehen:

1. Bezeichnung, Rechtsträger-Kennung (Legal Entity Identifier Code, kurz: LEI-Code), Adresse, Telefonnummer und Homepage des Versicherungsunternehmens;
2. Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des verantwortlichen Aktuars;
3. Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des stellvertretenden verantwortlichen Aktuars;
4. technische Bezeichnung des Tarifs;
5. Versicherungsart;
6. frühestmöglicher Versicherungsbeginn;
7. Verkaufsbeginn der vorgelegten Version des Tarifs;
8. Neueinreichung (inklusive etwaiger Tarifbezeichnungen von Vorgängerversionen) oder Änderungsversion.

(2) Unmittelbar nach dem Titelblatt hat ein Inhaltsverzeichnis zu folgen, in dem die Überschriften der obersten Kategorie gemäß Abs. 4 inklusive der jeweiligen Seitennummer, unter welcher der entsprechende Posten zu finden ist, angeführt sind.

(3) Die Seiten im Dokument sind mit ?Seite x von y? zu nummerieren, wobei ?x? die aktuelle Seite und ?y? die Gesamtanzahl der Seiten des Dokuments bezeichnet.

(4) In dem Dokument ist die Tarifgestaltung gemäß der im Folgenden angeführten Posten gesondert und in der vorgegebenen Reihenfolge detailliert zu erläutern:

1. Allgemeiner Teil
1.1. Änderungen einschließlich deren Begründung
1.2. Verkaufsländer
1.3. Allgemeine und besondere Versicherungsbedingungen (freiwillig)
1.4. Mögliche Vertragszustände
1.5. Mögliche Tarifbereiche
1.6. Verbale Tarifbeschreibung
1.7. Haupt- oder Zusatztarif
1.8. Prämienzahlungsweise
1.9. Rentenzahlungsweise
1.10. Sonstiges
2. Alters- und Zeitbegrenzungen
2.1. Mindestabschlussalter
2.2. Höchstabschlussalter
2.3. Mindestendalter
2.4. Höchstendalter
2.5. Minimale Laufzeit bzw. minimale Leistungsdauer
2.6. Maximale Laufzeit bzw. maximale Leistungsdauer
2.7. Mindestdauer der Prämienzahlung
2.8. Maximale Dauer der Prämienzahlung
2.9. Mindestaufschubdauer
2.10. Maximale Aufschubdauer
2.11. Wartezeit
2.12. Alters- und Zeitbegrenzungen
3. Summenbegrenzungen
3.1. Jährliche Mindestprämie bzw. Mindesteinmalprämie
3.2. Jährliche Maximalprämie bzw. maximale Einmalprämie
3.3. Mindestleistung
3.4. Höchstleistung
3.5. Sonstige Summenbegrenzungen
4. Gewinnsystem
4.1. Gewinnbeteiligung
4.2. Abrechnungsverband
4.3. Gewinnverwendung
4.4. Gewinnkomponenten
4.5. Sonstiges
5. Rechnungsgrundlagen für Prämien- und Reserveberechnung
5.1. Biometrische Grundlagen
5.2. Rechnungszins
5.3. Sonstige Rechnungsgrundlagen
5.4. Begründung der Rechnungsgrundlagen
5.5. Begründung unterschiedlicher Rechnungsgrundlagen für Prämien und Reserven
5.6. Prämienalter
5.7. Rentenzahlungsphase
5.8. Sonstiges
6. Rechnungsmäßige Kosten
6.1. Abschlusskosten und Zillmersatz
6.2. Verwaltungskosten
6.3. Unterjährigkeitszuschläge
6.4. Stornoabzug
6.5. Sonstige Zuschläge und Kosten
7. Rabatte
7.1. Summenrabatte
7.2. Prämienrabatte
7.3. Sonstige Rabatte
8. Mathematische Formeln
8.1. Eigene Werte
8.2. Bezeichnungen und Definitionen
8.3. Wahrscheinlichkeiten, Ausscheideordnungen und Kommutationszahlen
8.4. Barwerte und Anwartschaften
8.5. Nettoprämie
8.6. Zillmerprämie
8.7. Bruttoprämie
8.8. Vorgeschriebene Prämie
8.9. Spar- und Risikoprämie
8.10. Reserven
8.10.1. Prämienpflichtig
8.10.2. Prämienfrei
8.10.3. Einmalerlag und Einmalzuzahlungen
8.10.4. Zusätzliche Rückstellungen
8.10.5. Verwaltungskostenreserve
8.10.6. Bilanzreserve
8.10.7. Prämienüberträge
8.10.8. Sonstige Reserven
8.11. Rückkaufswert und Unverfallbarkeitsbetrag
8.11.1. Prämienpflichtig
8.11.2. Prämienfrei
8.11.3. Einmalerlag
8.12. Reduktionswert
8.13. Ablöse
8.14. Auszahlungsbetrag
8.15. Sonstiges
9. Eingebettete Optionen
10. Zusatzversicherungen (inklusive Tarifbezeichnung)
10.1. Obligatorische Zusatzversicherungen
10.2. Fakultative Zusatzversicherungen
11. Externe Garantien
12. Sonstiges

(5) Gibt es zu einzelnen Posten aus Abs. 4 mangels Relevanz keine Ausführungen, so sind diese Posten im Dokument anzuführen und mit dem Vermerk ?entfällt? zu versehen. Entfällt ein Posten samt allen Unterposten, so genügt es, nur diesen Posten anzuführen und mit dem Vermerk ?entfällt? zu versehen.

(6) Das Dokument ist im vom Unternehmen Adobe Systems entwickelten Portable Document Format (PDF) ohne Einschränkung der Funktionalität zu übermitteln.

Inhalt und Gliederung des Formulars

§ 3. (1) Mit dem Formular sind folgende Informationen zu übermitteln:

1. Vollständige Bezeichnung des Versicherungsunternehmens;
2. LEI-Code des Versicherungsunternehmens;
3. technische Bezeichnung des Tarifs;
4. Versicherungssparte;
5. Versicherungsart;
6. Prämienzahlungsweise;
7. Rechnungszinssatz;
8. Abrechnungsverband;
9. Gewinnplan;
10. Externe Garantiegeber;
11. frühestmöglicher Versicherungsbeginn;
12. Verkaufsbeginn des Tarifs;
13. Verkaufsende des Tarifs;
14. Neueinreichung (inklusive etwaiger Tarifbezeichnungen von Vorgängerversionen) oder Änderungsversion;
15. Produktnamen des Tarifs (Mehrfacheingabe möglich);
16. Haupt-oder Zusatztarif je Produktname;
17. frühestmöglicher Versicherungsbeginn je Produktname;
18. Verkaufsbeginn je Produktname;
19. Verkaufsende je Produktname.

(2) Das Formular ist unter Beachtung der von der FMA aufgelegten Datenliste zu übermitteln. Dabei sind die amtlich festgelegten Datenmerkmale einschließlich des Datensatzaufbaues zu beachten.

Übermittlung von Änderungen

§ 4. (1) Wenn der ursprüngliche Tarif in den Posten gemäß § 2 Abs. 4 oder gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 bis 13 auch für bereits bestehende Verträge angepasst wird, ist eine Änderungsversion des Dokuments ?Versicherungsmathematische Grundlagen? zu übermitteln. Bei Änderungsversionen sind die Änderungen gegenüber dem zuletzt eingereichten Dokument ?Versicherungsmathematische Grundlagen? zu kennzeichnen. Im Posten 8. gemäß § 2 Abs. 1 und im Posten 1.1. gemäß § 2 Abs. 4 ist anzugeben, dass es sich bei dem vorgelegten Dokument um eine Änderungsversion handelt. Im Posten 1.1. gemäß § 2 Abs. 4 ist weiters anzuführen, in welchen Posten gemäß § 2 Abs. 4 es Änderungen gegenüber der letzten Vorlage des Dokuments ?Versicherungsmathematische Grundlagen? gibt. Die Änderungen sind ausführlich zu begründen. Zusätzlich ist eine vollständig konsolidierte Version (ohne Änderungsmarkierungen) des Dokuments ?Versicherungsmathematische Grundlagen? zu übermitteln. Das Formular gemäß § 3 ist vollständig neu zu übermitteln. Im Posten 14. gemäß § 3 ist anzugeben, dass es sich um eine Änderungsversion handelt.

(2) Bei jeder Änderung eines Tarifs in den Posten gemäß § 2 Abs. 4 oder gemäß § 3...

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