Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der eine Wissensbilanz-Verordnung 2016 erlassen und die Hochschulraum-Strukturmittelverordnung geändert wird

97. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der eine Wissensbilanz-Verordnung 2016 erlassen und die Hochschulraum-Strukturmittelverordnung geändert wird

Artikel 1: Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Wissensbilanz (Wissensbilanz-Verordnung 2016 ? WBV 2016) Artikel 2: Änderung der Hochschulraum-Strukturmittelverordnung

Artikel 1

Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Wissensbilanz (Wissensbilanz-Verordnung 2016 ? WBV 2016) Aufgrund des § 13 Abs. 6 und des § 16 Abs. 6 Universitätsgesetz 2002 ? UG, BGBl. I Nr. 120/2002, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 131/2015, wird verordnet:

Geltungsbereich

§ 1. Diese Verordnung gilt für die Wissensbilanz der Universitäten gemäß § 6 Abs. 1 UG und der Universität für Weiterbildung Krems gemäß DUK-Gesetz 2004, BGBl. I Nr. 22/2004, in der jeweils geltenden Fassung.

Ziele der Wissensbilanz

§ 2. (1) Die Wissensbilanz dient der systematischen und aggregierten Darstellung des intellektuellen Vermögens der Universität sowie der in der Leistungsvereinbarung definierten Leistungsprozesse und ihrer Wirkungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht in standardisierter Form. Sie ist als eine wesentliche Grundlage für die Erstellung der Leistungsvereinbarung heranzuziehen und dient der Veranschaulichung der Umsetzung der Ziele und Vorhaben der Leistungsvereinbarung.

(2) Die Wissensbilanz stellt ein standardisiertes Berichtsinstrument der Universitäten gegenüber dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und der Öffentlichkeit dar. Sie bildet eine der Grundlagen für den Universitätsbericht gemäß § 11 UG.

Aufbau der Wissensbilanz

§ 3. Die Wissensbilanz gliedert sich in folgende Abschnitte:

I. ?Qualitative Darstellung der Leistungsbereiche (Leistungsbericht)?;
II. ?Quantitative Darstellung der Leistungsbereiche (Kennzahlen)?;
III. ?Bericht über die Umsetzung der Ziele und Vorhaben der Leistungsvereinbarung (Leistungsvereinbarungs-Monitoring)?.

Aufbau und Inhalt des Leistungsberichts

§ 4. (1) Der Leistungsbericht gemäß § 3 ist jedenfalls in der Wissensbilanz über das erste Berichtsjahr jeder Leistungsvereinbarungsperiode vollständig gemäß Abs. 2 darzustellen. In den folgenden beiden Berichtsjahren ist die Universität berechtigt, von der vollständigen Darstellung des Leistungsberichtes abzusehen. In diesem Fall ist anstelle des vollständigen Leistungsberichtes eine Kurzfassung gemäß Abs. 2 Z 1 in die Wissensbilanz aufzunehmen, und im Zuge der nächsten vollständigen Berichtslegung der gesamte Zeitraum seit dem letzten vollständigen Leistungsbericht darzustellen.

(2) Im Leistungsbericht sind die folgenden Bereiche narrativ darzustellen und dabei jedenfalls auch die zu den Bereichen Z 2 bis 8 angeführten Themen abzudecken:

1. Kurzfassung:
Kurzdarstellung der Erfolge und wesentlichen Ereignisse in den Bereichen Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste, Lehre, gesellschaftliche Zielsetzungen, Internationalität, Kooperationen, Technologie- und Wissenstransfer sowie Bauten.
2. Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste:
a) Darstellung der Maßnahmen entlang des in der Leistungsvereinbarung festgelegten Schwerpunktsystems, auch hinsichtlich exzellenter Leistungen und Stärken in Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste;
b) Erfolge im Rahmen der einzelnen gesamtuniversitären Schwerpunkte;
c) Maßnahmen und Erfolge in Potentialbereichen;
d) (Groß-)Forschungsinfrastruktur, vor allem wesentliche Projekte und die Nutzung der Core Facilities;
e) Aktivitäten und Maßnahmen zur Unterstützung und Servicierung der Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste;
f) Output der Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste wie z. B. wissenschaftliche/künstlerische Publikationen bzw. Leistungen oder wissenschaftliche/künstlerische Veranstaltungen;
3. Lehre und Weiterbildung, insbesondere Schwerpunkte in der Lehre und deren Weiterentwicklung:
a) Entwicklung der Aktivitäten betreffend Studienberatung und Unterstützung bei der Studienwahl;
b) Gestaltung der Studieneingangs- und Orientierungsphase;
c) Studien mit Zulassungsverfahren;
d) Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungsrelationen und zur Steigerung der Anzahl der prüfungsaktiven Studien;
e) Maßnahmen zur Verringerung der Anzahl der Studienabbrecherinnen und ?abbrecher und zur Steigerung der Anzahl der Absolventinnen und Absolventen;
f) Maßnahmen und Angebote für berufstätige Studierende und Studierende mit Betreuungspflichten;
g) Maßnahmen zur Attraktivierung des Studien- und Lehrangebots, insbesondere Entwicklung neuer und innovativer Lehr- und Lernkonzepte einschließlich unterstützender Lerntechnologien (blended learning);
h) Sicherstellung des Stellenwerts von Leistungen und Aktivitäten im Bereich der Lehre;
i) Positionierung der universitären Lehre im Kontext des Europäischen Hochschulraums und Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen sowie der Wettbewerbsfähigkeit der Studierenden;
j) Maßnahmen zur wissenschaftlichen Weiterbildung im Rahmen des lebensbegleitenden Lernens.
4. Gesellschaftliche Zielsetzungen, insbesondere:
Maßnahmen zur Förderung der sozialen Durchlässigkeit und der Diversität, Maßnahmen für Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung, Maßnahmen im Rahmen der Gleichstellungsstrategie sowie des strategischen Diversitätsmanagements für Universitätsangehörige gemäß § 94 UG, Vereinbarkeit von Studium oder Beruf mit Familie und Privatleben für Universitätsangehörige gemäß § 94 UG, Anzahl der von der Universität zur Verfügung gestellten bzw. mitfinanzierten Kinderbetreuungsplätze.
5. Personalentwicklung und Nachwuchsförderung:
Darstellung der wesentlichen Herausforderungen und Initiativen im Rahmen des strategischen Personalmanagements, Erläuterungen zu den Schwerpunkten des Personalentwicklungskonzeptes und dessen Umsetzung, Darlegung von Maßnahmen zur Wahrung der Stellung als attraktive Arbeitgeberin, organisationale Anbindung dieses Aufgabenbereichs, Angebote zur Arbeitszeitflexibilität, insbesondere für Rückkehrerinnen und Rückkehrer nach der Eltern-, Pflege- und Familienhospizkarenz sowie Eltern- und Pflegeteilzeit, Maßnahmen zur Förderung und Weiterentwicklung von Führungskompetenzen für das obere und mittlere Management, Umsetzung des Laufbahnmodells gemäß dem Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten inklusive Maßnahmen zur Karriereförderung, Betreuung und Karrierewege von an der Universität beschäftigten Doktorandinnen und Doktoranden; Exzellenzförderung unter Berücksichtigung von Horizon 2020 Programmen (z. B. ERC oder Marie Sklodowska-Curie Maßnahmen).
6. Effizienz und Qualitätssicherung, insbesondere:
Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Prozessoptimierungen sowie Einsatz von Managementinstrumenten, Ausgestaltung und Entwicklungsstand des Qualitätsmanagementsystems im Hinblick auf dessen Auditierung, sofern die Universität noch keine Auditierung ihres Qualitätsmanagementsystems abgeschlossen hat, Akkreditierungen, interne und externe Evaluierungen, universitätsübergreifende Aktivitäten, Auflagen und Empfehlungen sowie Follow ? Up Maßnahmen aus der Auditierung des Qualitätsmanagementsystems bzw. den Evaluierungen.
7. Profilunterstützende Kooperationen und strategische Partnerschaften in Lehre, Forschung und Entwicklung/Entwicklung und der Erschließung der Künste, insbesondere:
Umsetzung der Strategie und Zielsetzung, Schwerpunkte und Erfolge, auch hinsichtlich gemeinsamer Studienprogramme, europäische Mobilitätsprogramme gemeinsame Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste mit Hochschulen und außeruniversitären Forschungs-/Kunsteinrichtungen, Beteiligungen und Mitgliedschaften in internationalen Netzwerken und Verbünden, Darstellung von Maßnahmen zur Förderung internationaler Kooperationen, Kooperationen in Lehre und Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste mit Unternehmen.
8. Internationalität und Mobilität:
Umsetzungsstand der Schwerpunkte zur Förderung der Internationalität, vor allem entlang der strategischen und profilgebenden Leitlinien der Universität und Maßnahmen zur Stärkung der internationalen Positionierung und Sichtbarkeit der Universität, Maßnahmen zur Erhöhung und Förderung der Studierendenmobilität, Maßnahmen zur Erhöhung und Förderung der Mobilität des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals sowie des allgemeinen Personals, Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Universität im Hinblick auf internationale Forschungs- und Lehraufenthalte, insbesondere auch hinsichtlich des Umsetzungsstands bei der Implementierung der Mobilitätsfenster.
9. Bibliotheken und andere Universitätseinrichtungen inkl. Universitätssportinstitute.
10. Klinischer Bereich und Aufgaben im Bereich öffentliches Gesundheitswesen (Medizinische Universitäten gemäß § 6 Abs. 1 Z 4 bis 6 UG bzw. Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist, und die Veterinärmedizinische Universität Wien gemäß § 6 Abs. 1 Z 12 UG), insbesondere Zusammenarbeitsvereinbarung mit dem Krankenanstaltenträger und Erfüllung
...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT