Rücktritt vom Internationalen Energie-Agentur Durchführungsübereinkommen zur Errichtung des Kohletechnischen Informationsdienstes

58.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Rücktritt vom Internationalen Energie-Agentur Durchführungsübereinkommen zur Errichtung des Kohletechnischen Informationsdienstes

Der Bundespräsident erklärt im Namen der Republik Österreich den Rücktritt vom Internationalen Energie-Agentur Durchführungsübereinkommen zur Errichtung des Kohletechnischen Informationsdienstes1 gemäß seinem Art. 9 lit. f.

Wien, am 14. Juli 2015

Der Rücktritt vom Durchführungsübereinkommen wurde am 12. August 2015 durch ein an die Exekutivdirektorin der Internationalen Energieagentur gerichtetes...

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