Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2017)

85. Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2017) Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Der Bund beteiligt sich an den Wiederauffüllungen der Mittel internationaler Finanzinstitutionen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, mit folgenden Beträgen:

1. Vierzehnte Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF-XIV) 116 000 000 EUR
2. Außerordentliche Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (Multilaterale Entschuldungsinitiative ? MDRI) 9 271 999,43 SZR
3. Achtzehnte Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA-18) 383 810 000 EUR
4. Außerordentliche Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (Multilaterale Entschuldungsinitiative ? MDRI) 24 750 000,00 SZR

§ 2. Der Bund leistet zum bei der Internationalen Entwicklungsorganisation eingerichteten Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder (Debt Relief Trust Fund ? ehemaliger HIPC-Trust Fund) einen Beitrag in Höhe von 17 170 000 EUR.

§ 3...

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