Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend das Außerkrafttreten des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ungarn über den Grenzübertritt auf grenzüberschreitenden touristischen Wegen an der gemeinsamen Staatsgrenze

76. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend das Außerkrafttreten des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ungarn über den Grenzübertritt auf grenzüberschreitenden touristischen Wegen an der gemeinsamen Staatsgrenze

Mit der Veröffentlichung des Beschlusses 2007/801/EG des Rates vom 6. Dezember 2007 über die vollständige Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands unter anderem in Ungarn (ABl. Nr. L 323 vom 08.12.2007 S. 34) ist das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ungarn über den Grenzübertritt auf grenzüberschreitenden touristischen Wegen an der gemeinsamen Staatsgrenze, BGBl. III Nr. 184/2006 idF BGBl. III Nr. 130/2007, gemäß dessen Art. 10 Abs. 2 mit 8. Dezember 2007 außer Kraft getreten.

Drozda

BGBl. III Nr. 76/2017

Bundeskanzleramt - Rechtsinformationssystem

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