Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung, mit der die Verordnung über die Stellungskommissionen geändert wird

9. Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung, mit der die Verordnung über die Stellungskommissionen geändert wird

Auf Grund des § 15 Abs. 1 des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001), BGBl. I Nr. 146/2001, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 65/2015, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport über die Stellungskommissionen, BGBl. II Nr. 406/2012, wird wie folgt geändert:

1. Im Titel entfallen die Worte ?und Sport?.

2. In der Promulgationsklausel wird die Zitierung ?BGBl. I Nr. 63/2012? durch die Zitierung ?BGBl. I Nr. 65/2015? ersetzt.

3. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt:

?§ 9a. (1) Abweichend von § 5 Z 3 hat sich das Militärkommando Salzburg vom 21. Februar 2018 bis 8. November 2018 für den politischen Bezirk Zell am See der Stellungskommission Kärnten zu bedienen.

(2) Abweichend von § 7 zweiter Satz hat sich das Militärkommando Tirol vom 12. Februar 2018 bis 21. Februar 2018 für den politischen Bezirk Lienz der Stellungskommission Kärnten zu bedienen.?

4. Dem § 10 wird folgender Abs. 3 angefügt:

?(3) Der Titel, die Promulgationsklausel und § 9a, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 9/2018, treten am Tag nach der Kundmachung dieser Verordnung in Kraft. § 9a tritt mit...

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