Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Leistungsabgeltungs-Verordnung 2013 geändert wird

115. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Leistungsabgeltungs-Verordnung 2013 geändert wird

Die Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über Vergütungen für Leistungen zwischen Organen des Bundes und über Entgelte für Leistungen von Organen des Bundes gegenüber Dritten (Leistungsabgeltungs-Verordnung 2013 ? LA-V 2013), BGBl. II Nr. 509/2012, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 83/2016, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 6 Abs. 1b wird folgender Abs. 1c eingefügt:

?(1c) Die Benützungsvergütung für die Jahre 2018 und 2019 richtet sich nach den in der Anlage enthaltenen Beträgen. Im Übrigen gilt Abs. 1a sinngemäß.?

2. In § 6 Abs. 2 und Abs. 4 wird die Formulierung ?ab 2018? durch ?künftig? ersetzt. In Abs. 4 wird das Datum ?15. Februar 2015? durch das Datum ?15. Februar 2019? ersetzt.

3. § 6 Abs. 5 lautet:

?(5) Die haushaltsleitenden Organe haben Änderungen in den Nutzungsverhältnissen der Burghauptmannschaft Österreich unverzüglich bekannt zu geben.?

4. Dem § 9 wird folgender Abs. 5 angefügt:

?(5) § 6 Abs. 1c, 2, 4 und 5 sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 115/2018 treten am Tag nach Kundmachung in Kraft.?

5. Die bisherige Anlage wird durch die folgende Anlage ersetzt:

?Anlage

zur Leistungsabgeltungs-Verordnung 2013

Benützungsvergütungen für Objekte der Burghauptmannschaft Österreich

Je Kalenderjahr gemäß LA-V 2013 zu entrichtende Benützungsvergütungen

Beträge in Mio ?
UG 01: Präsidentschaftskanzlei 0,689
UG 04: Verwaltungsgerichtshof 0,693
UG 05: Volksanwaltschaft 0,251
UG 10: Bundeskanzleramt 4,894
UG 11: Inneres 0,733
UG 12: Äußeres 0,138
UG 13: Justiz und Reformen 0,813
UG 15:
...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT