Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Anlage 1 zum Gaswirtschaftsgesetz 2011 geändert wird

474. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Anlage 1 zum Gaswirtschaftsgesetz 2011 geändert wird

Aufgrund des § 84 Abs. 2 Z 2 lit. a in Verbindung mit Abs. 3 des Bundesgesetzes, mit dem Neuregelungen auf dem Gebiet der Erdgaswirtschaft erlassen werden (Gaswirtschaftsgesetz 2011 ? GWG 2011), BGBl. I Nr. 107/2011, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 138/2011, wird durch den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend verordnet:

§ 1. In Z 1 der Anlage 1 zum GWG 2011 wird die Wortfolge ?die EVN-West, Fortsetzung bis zu den Speichern Thann und Puchkirchen? durch die Wortfolge ?die EVN-West, Fortsetzung bis zu den Speichern Thann und Puchkirchen (Westschiene)? ersetzt.

§ 2. In Z 2 der Anlage 1 zum GWG 2011 wird die Wortfolge ?die EVN-Süd, Fortsetzung bis TAG-Weitendorf? durch die Wortfolge ?die EVN-Süd, Fortsetzung bis TAG-Weitendorf (Südschiene)? ersetzt.

§ 3. Der Anlage 1 zum GWG 2011 wird eine Z 17 mit der Wortfolge ?die Leitung zwischen der TAG-Abzweigestation St. Margarethen und der Hochdruckreduzierstation Fürstenfeld (Raabtalleitung)? hinzugefügt.

§ 4. Diese Verordnung tritt...

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