Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Aufsichtsbezirke und den Wirkungsbereich der Arbeitsinspektorate geändert wird

470. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Aufsichtsbezirke und den Wirkungsbereich der Arbeitsinspektorate geändert wird

Auf Grund des § 14 Abs. 4 des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993 (ArbIG), BGBl. Nr. 27 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 50/2012, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Aufsichtsbezirke und den Wirkungsbereich der Arbeitsinspektorate, BGBl. Nr. 237/1993 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 451/2011, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 werden in den Ausführungen zum 11. Aufsichtsbezirk die Wortfolge ?Fürstenfeld, Hartberg? ersetzt durch die Wortfolge ?Hartberg-Fürstenfeld?, die Wortfolge ?Feldbach, Radkersburg? ersetzt durch das Wort ?Südoststeiermark? und in den Ausführungen zum 12. Aufsichtsbezirk die Wortfolge ?Bruck a.d. Mur, Mürzzuschlag? ersetzt durch die Wortfolge ?Bruck-Mürzzuschlag?.

2. Dem § 5 Abs. 3...

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