Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die Verordnung zur Durchführung von gemeinschaftlichen Marktordnungsmaßnahmen im Weinbereich geändert wird

165. Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die Verordnung zur Durchführung von gemeinschaftlichen Marktordnungsmaßnahmen im Weinbereich geändert wird

Auf Grund der §§ 6, 7 Abs. 1 Z 14 und 15 und Abs. 4, 22, 28 und 32 Abs. 3 des Marktordnungsgesetzes 2007 (MOG 2007), BGBl. I Nr. 55, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 23/2010, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, zur Durchführung von gemeinschaftlichen Marktordnungsmaßnahmen im Weinbereich, BGBl. II Nr. 453/2008, wird wie folgt geändert:

1. In § 11 Abs. 5 wird der Satz ?Die einzelnen erforderlichen finanziellen Mittel des genehmigten Programms dürfen max. um 20% abgeändert werden.? gestrichen.

2. § 12 Abs. 4 wird folgender Satz angefügt:

?Bei der Erstellung des Fachgutachtens hat ? insbesondere im Falle einer großen Anzahl an Einzelausgaben ? die Bewertung der Einzelausgaben auch in Bezug auf die Gesamtheit des Absatzförderungsprogramms zu erfolgen.?

3. § 18 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt:

?Sollte eine Abrechnung in einer Fremdwährung ohne Umrechnung auf Eurobeträge erfolgen, so ist der Umrechnungskurs des Rechnungsdatums anzuwenden.?

4. § 26 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:

?Sollte eine Abrechnung in einer Fremdwährung ohne Umrechnung auf Eurobeträge erfolgen, so ist der Umrechnungskurs des Rechnungsdatums anzuwenden.?

5. In § 26 Abs. 5 wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:

?Finalisierende Arbeiten können auch nach Abschluss der Investition erfolgen.?

6. Der letzte Satz in Anhang I lit. b und der vorletzte Satz in Anhang I lit. d lauten wie folgt:

?Die Kosten für bei Veranstaltungen ausgeschenkten Wein (ausgenommen dessen Transportkosten zum Veranstaltungsort) und...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT