Verordnung der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung über die Wissensbilanz (Wissensbilanz-Verordnung 2010 ? WBV 2010)

216. Verordnung der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung über die Wissensbilanz (Wissensbilanz-Verordnung 2010 ? WBV 2010) Aufgrund des § 13 Abs. 6 und des § 16 Abs. 6 des Universitätsgesetzes 2002 - UG, BGBl. I Nr. 120, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 81/2009, wird verordnet:

Geltungsbereich

§ 1. Diese Verordnung gilt für die Wissensbilanz der Universitäten gemäß § 6 UG und der Universität für Weiterbildung Krems gemäß dem Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems (DUK-Gesetz 2004), BGBl. I Nr. 22/2004.

Ziele der Wissensbilanz

§ 2. Die Wissensbilanz dient der ganzheitlichen Darstellung, Bewertung und Kommunikation von immateriellen Vermögenswerten und Leistungsprozessen der Universität und deren Wirkungen. Sie ist als qualitative und quantitative Grundlage für die Erstellung der Leistungsvereinbarung sowie für den Nachvollzug der Umsetzung der Ziele und Vorhaben der Leistungsvereinbarung heranzuziehen.

Aufbau der Wissensbilanz

§ 3. Die Wissensbilanz gliedert sich in folgende Abschnitte:

I. 1. Wissensbilanz ? Narrativer Teil

2. Wissensbilanz ? Kennzahlen

II. Wissensbilanz ? Bericht über die Umsetzung der Ziele und Vorhaben der Leistungsvereinbarung

Inhalt der Wissensbilanz

§ 4. (1) Im Abschnitt ?I.1 Wissensbilanz ? Narrativer Teil? sind die Bereiche a) bis n) narrativ darzustellen und dabei jedenfalls auch die zu den Bereichen c) bis i) angeführten Themen abzudecken.

a) Wirkungsbereich, strategische Ziele, Profilbildung
b) Organisation
c) Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement

insbesondere Ausgestaltung und Entwicklungsstand des Qualitätsmanagementsystems im Hinblick auf dessen Auditierung; Akkreditierungen; interne und externe Evaluierungen; universitätsübergreifende Aktivitäten; Follow ? Up Maßnahmen.

d) Personalentwicklung und Nachwuchsförderung

insbesondere Berufungsmanagement; Nachwuchsfördermaßnahmen; Umsetzung des Laufbahnmodells; Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Beschreibung des Kinderbetreuungsangebots und Nutzung durch Universitätsbedienstete, durch Studierende und andere Personen; personelle und räumliche Ausstattung der Einrichtungen; Kinderbetreuungsbeauftragte oder Kinderbetreuungsbeauftragter bzw. Anlaufstelle für Kinderbetreuungsfragen; Bedarfserhebungen zur Kinderbetreuung); Angebot zur Arbeitszeitflexibilität für Angehörige der Universität mit Betreuungspflichten; Maßnahmen zur spezifischen Karriereförderung von Berufsrückkehrerinnen und -rückkehrern nach der Elternkarenz.

e) Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste

insbesondere Forschungsschwerpunkte, Forschungscluster und ?netzwerke; wissenschaftliche/künstlerische Publikationen bzw. Leistungen, wissenschaftliche/künstlerische Veranstaltungen; Gestaltung der Doktoratsausbildung (auch hinsichtlich der sozialen Absicherung der Doktorandinnen und Doktoranden).

f) Studien und Weiterbildung

insbesondere Stand der Bologna-Umsetzung; Studieneingangs- und Orientierungsphase; Studien mit Zulassungsverfahren; Maßnahmen zur Verringerung der Zahl der Studienabbrecherinnen und -abbrecher; Maßnahmen betreffend Studienberatung und Studienwahl; Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungsrelationen; Maßnahmen und Angebote für berufstätige Studierende und Studierende mit Betreuungspflichten; Maßnahmen für Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung.

g) Gesellschaftliche Zielsetzungen

insbesondere Frauenförderung und Gleichstellung (Umsetzung des universitären Frauenförderungsplans, Entwicklung der Implementierung und Umsetzung von Gender Studies-Lehre sowie Entwicklung der genderrelevanten Forschung); Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Durchlässigkeit; Maßnahmen für Absolventinnen und Absolventen; Wissenschaftskommunikation und Wissens- und Technologietransfer.

h) Internationalität und Mobilität

insbesondere Maßnahmen zur Erhöhung der Mobilität der Studierenden und des wissenschaftlichen/künstlerischen Nachwuchses; Teilnahme an Projekten im Rahmen von EU-Bildungsprogrammen.

i) Kooperationen

insbesondere interuniversitäre Kooperationen, internationale Kooperationen; in der Regel 3 bis 5 Top-(Forschungs-)Kooperationen als Beispiele.

j) Bibliotheken und besondere Universitätseinrichtungen
k) Bauten
l) Klinischer Bereich und Aufgaben im Bereich öffentliches Gesundheitswesen (Medizinische Universitäten gemäß § 6 Z 4 bis 6 UG und Veterinärmedizinische Universität Wien)
m) Preise und Auszeichnungen
n) Resümee und Ausblick

(2) Der Abschnitt ?I.2 Wissensbilanz ? Kennzahlen? ist in folgende Unterabschnitte gegliedert:

1. Intellektuelles Vermögen

1.A Humankapital
1.B Beziehungskapital
1.C Strukturkapital

2. Kernprozesse

2.A Lehre und Weiterbildung
2.B Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste

3. Output und Wirkungen der Kernprozesse

3.A Lehre und Weiterbildung
3.B Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste

4. Spezifisches Kennzahlen-Set für Medizinische Universitäten (Universitäten gemäß § 6 Z 4 bis 6 UG) (3) Dem Unterabschnitt ?1.A Intellektuelles Vermögen ? Humankapital? sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

1.A.1 Personal
1.A.2 Anzahl der erteilten Lehrbefugnisse (Habilitationen)
1.A.3 Anzahl der Berufungen an die Universität
1.A.4 Frauenquoten
1.A.5 Lohngefälle zwischen Frauen und Männern

(4) Dem Unterabschnitt ?1.B Intellektuelles Vermögen ? Beziehungskapital? sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

1.B.1 Anzahl der Personen im Bereich des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals mit einem mindestens 5-tägigen Auslandsaufenthalt (outgoing)
1.B.2 Anzahl der Personen im Bereich des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals mit einem mindestens 5-tägigen Aufenthalt (incoming)

(5) Dem Unterabschnitt ?1.C Intellektuelles Vermögen ? Strukturkapital? sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

1.C.1 Anzahl der in aktive Kooperationsverträge eingebundenen Partnerinstitutionen/Unternehmen
1.C.2 Erlöse aus F&E-Projekten/Projekten der Entwicklung und Erschließung der Künste in Euro

(6) Dem Unterabschnitt ?2.A Kernprozesse ? Lehre und Weiterbildung? sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

2.A.1 Zeitvolumen des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals im Bereich Lehre in Vollzeitäquivalenten
2.A.2 Anzahl der eingerichteten Studien
2.A.3 Durchschnittliche
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