Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend das Verzeichnis der Harmonisierten Normen für die Sicherheit von Aufzügen und von Sicherheitsbauteilen für Aufzüge

403. Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend das Verzeichnis der Harmonisierten Normen für die Sicherheit von Aufzügen und von Sicherheitsbauteilen für Aufzüge

Auf Grund des § 71 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 68/2008, in Verbindung mit § 5 Abs. 4 der Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008 ? ASV 2008, BGBl. II Nr. 274/2008, zuletzt geändert durch die Kundmachung BGBl. II Nr. 310/2009, wird kundgemacht:

1. Die harmonisierten Europäischen Normen und die entsprechenden österreichischen Normen für die Sicherheit von Aufzügen und von Sicherheitsbauteilen für Aufzüge werden in der als Anlage angeschlossenen Neufassung des Anhangs XVI der Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008 ? ASV 2008 mit Stand 5. November 2009 aufgelistet.
2. Mit dieser Kundmachung wird Art. 5 Abs. 2 der Aufzüge-Richtlinie (Richtlinie 95/16/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge, ABl. Nr. L 213 vom 07.09.1995, in der Fassung des Artikels 24 der Richtlinie 2006/42/EG über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung), ABl. Nr. L 157 vom 09.06.2006), in Verbindung mit der Mitteilung der Kommission 2009/C 263/03 vom
...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT