Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die Pflanzenschutzverordnung geändert wird

504. Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die Pflanzenschutzverordnung geändert wird

Auf Grund des § 6 des Pflanzenschutzgesetzes 1995, BGBl. 532, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 87/2005, wird verordnet:

Die Pflanzenschutzverordnung, BGBl. Nr. 253/1996, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 403/2008, wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Abs.14 und § 6 Abs. 12 wird die Wortfolge "mit Ursprung in Drittländern oder in abgegrenzten Gebieten gemäß Art. 5 der Entscheidung 2008/840/EG" jeweils durch die Wortfolge "mit Ursprung in Drittländern oder in abgegrenzten Gebieten gemäß Art. 2 und 5 der Entscheidung 2008/840/EG" ersetzt.

2. In § 17 Z 7 wird die Wortfolge "in der Fassung der Richtlinie 2006/14/EG zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2000/29/EG über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (ABl. Nr. L 34 vom 7.2.2006 S 24)" durch die Wortfolge "in der Fassung der Richtlinie 2008/109/EG zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2000/29/EG über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse...

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