Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die biologische Vielfalt

83. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die biologische Vielfalt

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (BGBl. Nr. 213/1995, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. III Nr. 69/2013) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:
Andorra 4. Februar 2015
Südsudan 17. Februar 2014

Weiters hat das Vereinigte Königreich1 am 27. März 2015 den territorialen Geltungsbereich des Übereinkommens auf Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln ausgedehnt.

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat das Königreich der Niederlande2 am 4. Juni 2015 gemäß Art. 27 Abs. 3 des Übereinkommens erklärt, dass es beide der in diesem Absatz angeführten Mittel zur...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT