Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus

18. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats haben die Niederlande1 am 23. Jänner 2015 den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus (BGBl. III Nr. 34/2010, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 100/2014) mit Wirksamkeit vom 1. Mai 2015 auf Aruba ausgedehnt und anlässlich dessen einen Vorbehalt2 nach Art. 20 Abs. 2 des Übereinkommens erklärt.

Ostermayer

1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 83/2013 idF BGBl. III Nr.100/2014.

2 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht...

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