Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Straßenverkehr

61. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Straßenverkehr

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zu dem in Wien am 8. November 1968 abgeschlossenen Übereinkommen über den Straßenverkehr (BGBl. Nr. 289/1982, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 120/2010) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:
Katar1 6. März 2013
Türkei1 22. Jänner 2013

Gemäß Art. 45 Abs. 4 des Übereinkommens haben nachstehende Staaten folgende Unterscheidungszeichen notifiziert:

Moldau MD
Montenegro MNE
Serbien SRB

Ostermayer

1 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im...

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