Urkunde zur Änderung des Übereinkommens zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten (ERO) samt Anlage

48.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

Urkunde zur Änderung des Übereinkommens zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten (ERO)1 samt Anlage

[Deutschsprachige Änderungsurkunde siehe Anlagen]

[Deutschsprachige Anlage siehe Anlagen]

[Englischsprachige Änderungsurkunde siehe Anlagen]

[Englischsprachige Anlage siehe Anlagen]

[Französischsprachige Änderungsurkunde siehe Anlagen]

[Französischsprachige Anlage siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. April 2005 bei der Regierung von Dänemark hinterlegt; das geänderte Übereinkommen ist gemäß seinem Art. 20 Abs. 2 mit 1. Juli 2009 in Kraft getreten.

Nach Mitteilung der Regierung von Dänemark haben folgende weitere Staaten die Änderung ratifiziert, angenommen oder genehmigt:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island...

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