Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
155.
Der Nationalrat hat beschlossen:
1. | Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt. |
2. | Der Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen. |
3. | Die arabische, chinesische, russische und spanische Sprachfassung1 dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen. |
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
[Übereinkommen in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]
[Fakultativprotokoll in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]
[Übereinkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Fakultativprotokoll in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Übereinkommen in französischer Sprache siehe Anlagen]
[Fakultativprotokoll in französischer Sprache siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichneten und vom Bundeskanzler gegengezeichneten Ratifikationsurkunden wurden am 26. September 2008 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs treten das Übereinkommen gemäß seinem Art. 45 Abs. 2 und das Fakultativprotokoll gemäß dessen Art. 13 Abs. 2 für Österreich mit 26. Oktober 2008 in Kraft.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert bzw. sind diesem beigetreten:
Ägypten, Argentinien, Australien, Bangladesch, Brasilien, Chile, China, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Gabun, Guinea, Honduras, Indien, Jamaika, Jordanien, Katar, Kenia, Kroatien, Kuba, Mali, Mexiko, Namibia, Neuseeland (ohne Tokelau), Nicaragua, Niger, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, San Marino, Saudi-Arabien, Slowenien, Spanien, Südafrika, Thailand, Tunesien, Turkmenistan, Uganda, Ungarn.
Nachstehende Staaten haben laut Mitteilungen des Generalsekretärs das Fakultativprotokoll ratifiziert bzw. sind diesem beigetreten:
Argentinien, Bangladesch, Brasilien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Guinea, Kroatien, Mali, Mexiko, Namibia, Niger, Panama, Paraguay, Peru, San Marino, Saudi-Arabien, Slowenien, Spanien, Südafrika, Tunesien, Uganda, Ungarn.
Anlässlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunden hat El Salvador folgenden Vorbehalt zum Übereinkommen sowie zum Fakultativprotokoll erklärt:
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