Änderungen des Anhangs II des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Schweizerischen Bundesrat über die Zusammenarbeit in konsularischen Angelegenheiten

BUNDESGESETZBLATTFÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2019 Ausgegeben am 15. Oktober 2019 Teil III

171. Änderungen des Anhangs II des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Schweizerischen Bundesrat über die Zusammenarbeit in konsularischen Angelegenheiten

171. Änderungen des Anhangs II des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Schweizerischen Bundesrat über die Zusammenarbeit in konsularischen Angelegenheiten

Gemäß Art. 18 Abs. 2 lit. c des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Schweizerischen Bundesrat über die Zusammenarbeit in konsularischen Angelegenheiten, BGBl. III Nr. 21/2016 idF BGBl. III Nr. 51/2018, hat der Gemischte Ausschuss anlässlich seines Treffens am 18. September 2019 in Bern die nachstehenden Änderungen des Anhangs II mit Wirkung vom 15. Oktober 2019 beschlossen:

In Anhang II werden in der Liste der Empfangsstaaten, in denen die Übertragung konsularischer Aufgaben wahrgenommen wird, im Abschnitt ?B) Übernahme durch die Schweiz? in der ersten Zeile die Worte ?Europa? und ?Korfu (Griechenland)? sowie in der vierten Zeile die Worte...

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