Änderung der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland über die Vertretung der Republik Österreich im Verfahren der Erteilung von Schengenvisa

BUNDESGESETZBLATTFÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2020 Ausgegeben am 20. Jänner 2020 Teil III

4. Änderung der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland über die Vertretung der Republik Österreich im Verfahren der Erteilung von Schengenvisa

4. Änderung der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland über die Vertretung der Republik Österreich im Verfahren der Erteilung von Schengenvisa

Die mittels Notenwechsel vom 27. März 2015 bzw. vom 21. April 2015 geschlossene Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland über die Vertretung der Republik Österreich im Verfahren der Erteilung von Schengenvisa (BGBl. III Nr. 59/2015 idF BGBl. III Nr. 168/2019) wurde durch diplomatischen Notenwechsel vom 28. Oktober 2019 und 20. Dezember 2019 dahingehend geändert, dass die Dienstorte ?Bischkek? und ?Eriwan? mit 1. Jänner 2020 und die Dienstorte ?Chicago? und...

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