Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird
BUNDESGESETZBLATTFÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 2020 | Ausgegeben am 29. Jänner 2020 | Teil II |
18. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird |
18. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird
Aufgrund des Art. 77 Abs. 3 B-VG übertrage ich der Bundesministerin im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne RAAB die sachliche Leitung folgender, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten:
(1) 1. | Koordination in Angelegenheiten der Frauen- und Gleichstellungspolitik. |
2. | Koordination in Angelegenheiten des Gender Mainstreaming. |
3. | Angelegenheiten der Gleichstellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt; Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission, der Bundes-Gleichbehandlungskommission und der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen. |
4. | Angelegenheiten der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen. |
5. | Angelegenheiten der Integration. Dazu gehören insbesondere auch: |
Angelegenheiten der gesellschaftlichen Integration und des Zusammenlebens von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. | |
Koordination der allgemeinen Integrationspolitik. | |
Beiräte und Expertengruppen in Angelegenheiten der Integration. | |
Förderungen auf dem Gebiet der Integration |
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