Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)

65. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) Nach Mitteilungen der Regierung der Französischen Republik haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) (BGBl. Nr. 248/1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 92/2013) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:
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