Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mit der die Verordnung über die Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit der Eindämmung von SARS-CoV-2 geändert wird

298. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mit der die Verordnung über die Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit der Eindämmung von SARS-CoV-2 geändert wird

Auf Grund § 25 Epidemiegesetz 1950, BGBl. Nr. 186/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 43/2020, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit der Eindämmung von SARS-CoV-2, BGBl. II Nr. 263/2020, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 286/2020, wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Abs. 1 wird nach dem Wort ?anzutreten? die Wortfolge ?und dies mit ihrer eigenhändigen Unterschrift zu bestätigen? eingefügt.

2. In § 2 Abs. 3 wird das Wort ?ärztliche? durch das Wort ?ärztliches? ersetzt.

3. In § 3 wird das Wort ?Güterverkehrs? durch die Wortfolge ?Güter- sowie Personenverkehrs? ersetzt.

4. Nach § 7 Abs. 1b wird folgender Abs. 1c eingefügt:

?(1c) Die Änderung durch die Novelle BGBl. II Nr. 298/2020 treten mit Ablauf des 2. Juli 2020 in Kraft.?

Anschober

BGBl. II Nr. 298/2020

Bundeskanzleramt - Rechtsinformationssystem

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