Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits

BUNDESGESETZBLATTFÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2020 Ausgegeben am 15. Juli 2020 Teil III

103. Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits

103. Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits

[Abkommen in deutscher Sprachfassung, siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]

Die Notifikation gemäß Art. 29 Abs. 1 des Abkommens wurde am 15. Juli 2014 beim Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs tritt das Abkommen gemäß seinem Art. 29 Abs. 1...

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