Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird
BUNDESGESETZBLATTFÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 2021 | Ausgegeben am 1. Februar 2021 | Teil II |
41. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird |
41. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird
Aufgrund des Art. 77 Abs. 3 B-VG übertrage ich der Bundesministerin im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne RAAB die sachliche Leitung folgender, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten:
(1) 1. Koordination in Angelegenheiten der Frauen- und Gleichstellungspolitik.
2. | Koordination in Angelegenheiten des Gender Mainstreaming. |
3. | Angelegenheiten der Gleichstellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt; Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission, der Bundes-Gleichbehandlungskommission und der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen. |
4. | Angelegenheiten der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen. |
5. | Angelegenheiten der Integration. Dazu gehören insbesondere auch: |
Angelegenheiten der gesellschaftlichen Integration und des Zusammenlebens von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. | |
Koordination der allgemeinen Integrationspolitik. | |
Beiräte und Expertengruppen in Angelegenheiten der Integration. | |
Förderungen auf dem Gebiet der Integration einschließlich Stiftungen und Fonds. | |
6. | Angelegenheiten der Volksgruppen. |
7. | Angelegenheiten des Kultus. |
8. | Angelegenheiten der kirchlichen Stiftungen und Fonds. |
9. | Allgemeine Angelegenheiten der Familienpolitik einschließlich der Koordination der Familienpolitik und der Familienförderung sowie Bevölkerungspolitik in Angelegenheiten der Familie und Jugend. |
10. | Angelegenheiten des Familienpolitischen Beirates. |
11. | Angelegenheiten der Familienberatungsförderung. |
12. | Angelegenheiten des Familienlastenausgleichs. |
13. | Familienpolitische Angelegenheiten auf folgenden Sachgebieten: |
Wohnungswesen; | |
öffentliche Abgaben; Ehe- und Kindschaftsrecht, Vormundschafts-, Pflegeschafts- und Sachwalterrecht, Unterhaltsvorschussrecht und Resozialisierung einschließlich des Rechts der Bewährungshilfe; | |
Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung, Mutterschutz, allgemeine und besondere Fürsorge sowie Behindertenhilfe; | |
Volksbildung. | |
14. |
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