Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung im Bereich Knoten St. Pölten - St. Pölten Nord der S33 Kremser Schnellstraße (Section Control-Messstreckenverordnung S33 Knoten St. Pölten - St. Pölten Nord)

273. Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung im Bereich Knoten St. Pölten ? St. Pölten Nord der S33 Kremser Schnellstraße (Section Control-Messstreckenverordnung S33 Knoten St. Pölten ? St. Pölten Nord) Aufgrund § 98a Abs. 1 StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1969, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2020, wird verordnet:

§ 1.

Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden ? bei teilweiser Führung des Verkehrs im Gegenverkehr ? folgende Abschnitte der S33 Kremser Schnellstraße festgelegt:

1. für die Fahrtrichtung Knoten St. Pölten der Abschnitt
a) zwischen km 5,680 und km 0,600 des rechten Fahrstreifens auf der Richtungsfahrbahn St. Pölten und zwischen km 6,795 und km 0,600 des linken Fahrstreifens auf der Richtungsfahrbahn St. Pölten einschließlich des im Gegenverkehr zu befahrenden Abschnitts der Richtungsfahrbahn Krems sowie
b)
...

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