Kundmachung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Aufhebung des § 1, von Wort- und Zeichenfolgen in § 3 Abs. 1, Abs. 1 Z 2 und Abs. 3 sowie der Anlage 1 der Zahnärzteausweisverordnung der Österreichischen Zahnärztekammer durch den Verfassungsgerichtshof

327. Kundmachung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Aufhebung des § 1, von Wort- und Zeichenfolgen in § 3 Abs. 1, Abs. 1 Z 2 und Abs. 3 sowie der Anlage 1 der Zahnärzteausweisverordnung der Österreichischen Zahnärztekammer durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 erster Satz B-VG und § 59 Abs. 2 VfGG iVm § 4 Abs. 1 Z 4 BGBlG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 17. Juni 2021, V 502/2020-15 dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zugestellt am 2. Juli 2021, zu Recht erkannt:

?1. § 1, die Wendung ?§ 1 oder? in § 3 Abs. 1, die Wendung ?§ 1 Abs. 2 und 3 oder? in § 3 Abs. 1 Z 2, die Wendung ? 1 und? in § 3 Abs. 3 sowie die Anlage 1 der Verordnung der Österreichischen
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