Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 144) über dreigliedrige Beratungen zur Förderung der Durchführung internationaler Arbeitsnormen

137. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 144) über dreigliedrige Beratungen zur Förderung der Durchführung internationaler Arbeitsnormen

Nach Mitteilungen des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen (Nr. 144) über dreigliedrige Beratungen zur Förderung der Durchführung internationaler Arbeitsnormen (BGBl. Nr. 238/1979, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 209/2020) ratifiziert:

Staaten: Datum des Inkrafttretensgemäß Art. 8
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