Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit

47. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit (BGBl. Nr. 538/1974, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 23/2021) hinterlegt:Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit Bundesgesetzblatt Nr. 538 aus 1974,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 23 aus 2021,) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:
Philippinen1 24. März 2022
Togo1 14. Juli 2021

Edtstadler

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