Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert)

64. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert) Nach Mitteilungen der Generalsekretärin des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert) (BGBl. III Nr. 155/2021, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 10/2022) hinterlegt:Nach Mitteilungen der Generalsekretärin des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert) Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 155 aus 2021,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 10 aus 2022,) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde:
Italien 8. Februar 2022
Spanien 7. April 2022

Italien und Spanien haben anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde eine Erklärung gemäß Art. 5 Abs. 5 des Übereinkommens abgegeben.Italien und Spanien haben anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde eine Erklärung gemäß Artikel 5, Absatz 5, des Übereinkommens abgegeben.1

Überdies hat Spanien eine Erklärung für den Fall abgegeben, dass das Übereinkommen vom Vereinigten Königreich2 ratifiziert und von diesem auf Gibraltar...

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