Protokoll zur Änderung des am 25. und 30. April 2007 unterzeichneten Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten

66.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Protokoll zur Änderung des am 25. und 30. April 2007 unterzeichneten Luftverkehrsabkommens1 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten

[Protokoll in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Protokoll in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Geschehensklausel siehe Anlagen]

Die in Art. 10 des Protokolls vorgesehene Bestätigung über die Erfüllung der für das Inkrafttreten erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen wurde von Österreich am 4. Juni 2019 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs tritt dieses Protokoll gemäß seinem Art. 10 Abs. 2 mit 5. Mai 2022 in Kraft.Die in Artikel 10, des Protokolls vorgesehene Bestätigung über die Erfüllung der...

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