Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können

75. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben die Philippinen ihre Ratifikationsurkunde zur Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (BGBl. III Nr. 37/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 154/2017), am 10. Mai 2022 hinterlegt.Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben die Philippinen ihre Ratifikationsurkunde zur Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter...

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