Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder

106. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder

Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Luxemburg gemäß Art. 14 Abs. 2 des Europäischen Übereinkommens über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder (BGBl. Nr. 313/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 133/2017) die anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde angebrachten VorbehalteNach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Luxemburg gemäß Artikel 14, Absatz 2, des Europäischen Übereinkommens über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder...

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