Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 102) über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit

120. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 102) über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit

Nach Mitteilung des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen (Nr. 102) über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit (BGBl. Nr. 33/1970 und BGBl. Nr. 506/1978, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 186/2021) ratifiziert und hiebei angegeben, die Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen für die nachstehenden Teile zu übernehmen:Nach Mitteilung des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen (Nr. 102) über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit Bundesgesetzblatt Nr. 33 aus 1970, und Bundesgesetzblatt Nr. 506 aus 1978,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 186 aus 2021,) ratifiziert und hiebei angegeben, die Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen für die nachstehenden Teile zu übernehmen:

Staaten: Datum des Inkrafttretens gemäß Art. 79 Abs. 3:gemäß Artikel 79, Absatz 3 :,
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