Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 105) über die Abschaffung der Zwangsarbeit

142. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 105) über die Abschaffung der Zwangsarbeit

Nach Mitteilung des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen (Nr. 105) über die Abschaffung der Zwangsarbeit (BGBl. Nr. 81/1958, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 206/2020) ratifiziert:Nach Mitteilung des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen (Nr. 105) über die Abschaffung der Zwangsarbeit Bundesgesetzblatt Nr. 81 aus 1958,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs...

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