Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Australien andererseits

163.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Australien andererseits

[Rahmenabkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Rahmenabkommen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die Notifikation Österreichs nach Art. 61 Abs. 1 des Rahmenabkommens wurde gemäß Art. 62 am 16. Februar 2022 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Laut Mitteilung des Generalsekretärs tritt das Rahmenabkommen gemäß seinem Art. 61 Abs. 1 mit 21. Oktober 2022 in Kraft.Die Notifikation Österreichs nach Artikel 61...

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