Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen Schutz von Erwachsenen

196. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen Schutz von Erwachsenen

Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande hat Griechenland am 28. Juli 2022 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen (BGBl. III Nr. 287/2013, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 173/2020) hinterlegt und hiebei einen Vorbehalt gemäß Art. 56 Abs. 1 zu Art. 51 Abs. 2 angebracht und Erklärungen gemäß Art. 28 Abs. 1, Art. 32 Abs. 2, Art. 38 Abs. 1 und 3 sowie Art. 42 des Übereinkommens abgegeben.Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande hat Griechenland am 28. Juli 2022 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 287 aus 2013,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3...

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