Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Wien über die vierte und fünfte Ausbauphase der Wiener U-Bahn

199.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird genehmigt.Der Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG wird genehmigt.

Vereinbarung gemäß Art. 15a BVereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG zwischen dem Bund und dem Land Wien über die vierte und fünfte Ausbauphase der Wiener U-Bahn

Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, diese vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, sowie das Land Wien, vertreten durch den Landeshauptmann, nachfolgend Vertragsparteien genannt, sind in der Absicht, künftig weitere Ausbaumaßnahmen der Wiener U-Bahn, wie etwa einen Linienast der U1 nach Rothneusiedl, gemeinsam zu verwirklichen, übereingekommen, gemäß Art. 15a BBahn, wie etwa einen Linienast der U1 nach Rothneusiedl, gemeinsam zu verwirklichen, übereingekommen, gemäß Artikel 15 a, B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen:

Artikel 1Gegenstand

  • (1)Absatz einsAufgrund der kontinuierlich steigenden Nachfrage im öffentlichen Nahverkehr in Wien und zur weiteren Forcierung umweltgerechter Mobilitätsformen bekennen sich die Vertragsparteien zum fortgesetzten und nachhaltigen Ausbau der Wiener U-Bahn als effizientes Verkehrsmittel im innerstädtischen Raum.
  • (2)Absatz 2Die Vertragsparteien kommen überein, die in Art. 3 und 4 dieser Vereinbarung dargestellten Vorhaben zu verwirklichen.Die Vertragsparteien kommen überein, die in Artikel 3 und 4 dieser Vereinbarung dargestellten Vorhaben zu verwirklichen.
  • (3)Absatz 3Unter besonderer Berücksichtigung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit sowie Transparenz kommen die Vertragsparteien überein, die Kofinanzierung für den Wiener U-Bahn-Bau entsprechend den Festlegungen der vorliegenden Vereinbarung fortzuführen.
  • (4)Absatz 4Die Vertragsparteien halten fest, dass die vertragsgegenständlichen Vorhaben in technischer Hinsicht entsprechend den jeweils bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen und den bisher angewendeten und bewährten technischen sowie gestalterischen Standards beim Wiener U-Bahn-Bau verwirklicht werden, sodass den Fahrgästen weiterhin ein effizientes und einheitliches U-Bahn-Gesamtnetz zur Verfügung steht.
  • (5)Absatz 5Die Vertragsparteien legen besonderen Wert auf eine umfassende begleitende Information der Bevölkerung über das Baugeschehen und den Nutzen der vertragsgegenständlichen Vorhaben.
  • Artikel 2Begriffsbestimmungen

    Im Sinne dieser Vereinbarung bezeichnet

    1.Ziffer eins?Wiener Linien? die WIENER LINIEN GmbH & Co KG;2.Ziffer 2?SCHIG? die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH;3.Ziffer 3?Erstinvestitionen? die Errichtung (darunter fallen die Planung, die Grundeinlöse und der Bau) und die Inbetriebsetzung einer U-Bahn inklusive der Anschaffung der gemäß Art. 4 notwendigen Fahrzeuge;Bahn inklusive der Anschaffung der gemäß Artikel 4, notwendigen Fahrzeuge;4.Ziffer 4?Erhaltung? alle Maßnahmen für die Instandhaltung und Instandsetzung einer U-Bahn sowie insbesondere die Ersatz- bzw. Reinvestitionen in nach dieser Vereinbarung bereits verrechnete Maßnahmen;5.Ziffer 5?umfassende begleitende Information? die Information der vom vertragsgegenständlichen Vorhaben unmittelbar betroffenen Anrainerinnen und Anrainer sowie auch die der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Informationen im eigens für das Linienkreuz eingerichteten Infocenter ?U2xU5?, das sich in der künftigen U5-Station Volkstheater befindet, nicht hingegen die Bewerbung publikumsorientierter Eröffnungsfeiern (inklusive Infomaterial für die Eröffnungsfeiern selbst);6.Ziffer 6?umzulegende Kosten? die Kosten für Vorhaben, die sowohl für die Linie U2 als auch die Linie U5 erforderlich sind, die jedoch nicht eindeutig zugeordnet werden können, deshalb separat ausgewiesen wurden und folglich anteilsmäßig kalkulatorisch umgelegt werden;7.Ziffer 7?vorgezogene Kosten? die Kosten für Vorhaben, die örtlich in den Bereich der zweiten Baustufe fallen und daher dieser zugerechnet werden, jedoch bereits für einen möglichst effizienten Betrieb der ersten Baustufe erforderlich sind und deshalb zeitlich vorgezogen umgesetzt werden.Artikel 3Bauvorhaben

  • (1)Absatz einsIm Zuge der Fortführung der vierten Ausbauphase des Wiener U-Bahn-Baus wird die erste Baustufe des Linienkreuzes U2xU5 folgendermaßen realisiert:1.Ziffer einsDie Linie U2 soll in einer ersten Baustufe aus östlicher Richtung von der Seestadt kommend ab der Station Schottentor auf einer neuen Strecke in Richtung Süden zum Matzleinsdorfer Platz geführt werden und bei der Station Rathaus die künftige Linie U5 unterqueren. Mit diesem Vorhaben können neben der hochrangigen Erschließungsfunktion des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auch die Verkehrsverlagerungen in Folge der Inbetriebnahme des Hauptbahnhofes abgefangen werden. Dadurch wird das in Teilbereichen bereits an seine Kapazitätsgrenzen gelangende Bestandsnetz der Wiener Linien nachhaltig entlastet.
  • 2.Ziffer 2Die Linie U5 soll in einer ersten Baustufe auf der bestehenden Trasse der Linie U2 vom Karlsplatz kommend bei der Station Rathaus mit der neuen Linie U2 verknüpft und in westlicher Richtung in den verkehrsmäßig stark belasteten Bereich bei der Alser Straße bis zum Frankhplatz geführt werden. Mit diesem Vorhaben ist durch die hochwirksame weiträumige Erschließungsfunktion der U-Bahn eine Entspannung des bereits stark ausgelasteten öffentlichen Verkehrsnetzes in diesem Bereich erzielbar. Die bauliche Ausführung der Linie U5 ist im Sinne einer maximalen Kosteneffizienz und dem Stand der Technik entsprechend für eine vollautomatisierte Betriebsführung vorgesehen.
  • (2)Absatz 2Im Zuge der fünften Ausbauphase des Wiener U-Bahn-Baus wird die zweite Baustufe des Linienkreuzes U2xU5 folgendermaßen realisiert:1.Ziffer einsDie Linie U2 soll in einer zweiten Baustufe in das bereits dicht verbaute Gebiet am Wienerberg rund um den Business Park Vienna verlängert werden.
  • 2.Ziffer 2Die Linie U5 soll in einer zweiten Baustufe über den Gürtel nach Hernals mit der Endstation im Bereich der Vorortelinie (S45) über den dichten ÖPNRV-Knoten Währinger Straße/Nußdorfer Straße/Spitalgasse samt Verknüpfung im Bereich Gürtel mit der U6-Station Michelbeuern-AKH und via Elterleinplatz verlängert werden. Mit diesem Vorhaben ist durch die hochwirksame weiträumige Erschließungsfunktion der U-Bahn eine Entspannung des bereits stark ausgelasteten öffentlichen Verkehrsnetzes in diesem Bereich erzielbar. Die bauliche Ausführung der Linie U5 wird im Sinne einer maximalen Kosteneffizienz und dem aktuellen Stand der Technik entsprechend für eine vollautomatisierte Betriebsführung konzipiert.
  • (3)Absatz 3Die Anlage enthält eine graphische Darstellung der in Abs. 1 und 2 beschriebenen Linienführung. enthält eine graphische Darstellung der in Absatz eins und 2 beschriebenen Linienführung.
  • Artikel 4Fahrzeugbedarf, Intervalle...

    Um weiterzulesen

    FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

    VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT