Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen

  1. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen (BGBl. Nr. 291/1982, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 61/2012, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 160/2022) hinterlegt:Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen Bundesgesetzblatt Nr. 291 aus 1982,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 61 aus 2012,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 160 aus 2022,) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegungder Beitrittsurkunde:
Ägypten 15. Dezember 2023
Malediven 9. Jänner 2023
Türkei1 17. Mai 2023

Edtstadler

1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER...

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