Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO) und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO)

151.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO) und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) [Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]

Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 5 Abs. 1 nach Abgabe der entsprechenden Mitteilungen durch die Vereinten Nationen am 22. April 2016, durch die Internationale Atomenergie-Organisation am 25. April 2016...

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