Abkommen zwischen der Republik Österreich und Isle of Man zur Beendigung des Abkommens über die Besteuerung von Zinserträgen

109.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und Isle of Man zur Beendigung des Abkommens über die Besteuerung von Zinserträgen1

[Eröffnungsschreiben der Republik Österreich, siehe Anlagen]

[Eröffnungsschreiben der Republik Österreich in englischsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]

[Antwortschreiben der Isle of Man, siehe Anlagen]

[Antwortschreiben der Isle of Man in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]

Die für das Inkrafttreten erforderlichen Mitteilungen wurden am 19. Mai bzw. 26. Juni 2017 (eingelangt am 29. Juni 2017) abgegeben; das Abkommen tritt daher mit 1. August 2017 in Kraft.

Kern

1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 141/2005.

BGBl. III Nr. 109/2017

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